Schön, dass Du Dich für eine Mitgliedschaft bei den Wasserfreunden interessierst. Nachfolgend findest du wichtige Informationen zur Mitgliedschaft in unserem Verein und zu den Beiträgen.
Als Vereinsmitglied hast du die Möglichkeit
- täglich von Mai bis September das Freibad zu nutzen,
- unseren Clubraum zu ermäßigten Preisen für Ihre Feier zu mieten,
- an allen Kursen und Übungsstunden, teilzunehmen (gegen zusätzlichen Beitrag).

Info-Flyer Wasserfreunde
Aufnahmeantrag
Satzung

Geschäftsordnung
Beitragsordnung
Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO
Die Wasserfreunde legen viel Wert auf die Vereinsgemeinschaft. Das heißt: Clubatmosphäre ohne öffentlichen Badebetrieb! Bei uns sonnt und schwimmt man sportlich oder entspannt - aber auf jeden Fall in privater Atmosphäre.Deshalb haben in unserem vereinseigenen Freibad auch nur Mitglieder Zutritt. Vorteil: auch an heißen Sommertagen ist das Bad nicht überfüllt!
Probeschwimmen / Schnuppern
Bei uns "kaufst du nicht die Katze im Sack". Du hast die Möglichkeit einmalig gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes unser Angebot zu testen und unsere Vereinsanlage kennenzulernen. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist dies ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Mitgliedsbeiträge ab 01.05.2016
gemäß Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 13.04.2016
Beiträge werden ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Es ist eine jährliche oder halbjährliche Zahlweise möglich.
Mit jedem Antrag wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 30,- EUR erhoben.
* Kinder im Alter von 18 - 28 Jahren sind beitragsfrei im Familienbeitrag, sofern sie sich in Ausbildung befinden, studieren oder Bundesfreiwilligendienst leisten (jährlicher Nachweis erforderlich).
** Der Studentennachlass wird bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres gewährt. Für alle Nächlässe ist ein jährlicher Nachweis erforderlich.
Abteilungsbeiträge
Für aktive Sportler in den Abteilungen und Kursteilnehmern in den Schwimmkursen wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben.
*Für den Nachlass ist ein jährlicher Nachweis erforderlich. Sämtliche Nachlässe werden bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres gewährt.
Du hast noch weitere Fragen? Dann sprich uns einfach an, oder schau mal in die Antworten zu den häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Mitgliedschaft.