Ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung)

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Datum/Zeit
Date(s) - 10/07/2020
18:00 - 20:30

Veranstaltungsort
Alfred-Panke-Bad

Kategorien


Einladung

gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) der Wasserfreunde Wuppertal 1883 e. V. für das Jahr 2020. 

Die verschobene ordentliche Mitgliederversammlung findet 

am 10.07.2020, um 18:00 Uhr 

im Eigenbad der Wasserfreunde, Bendahler Str. 136, 42285 Wuppertal im Freien bei jedem Wetter statt.
Bitte nutzen Sie Ihren Mitgliedsausweis für den Zutritt des Bades um sich für die Versammlung zu registrieren.

 Tagesordnung:  

  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Bericht der Kassenprüfer
  4. Diskussion der Berichte 
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Wahlen
    Gemäß § 13 Abs. 8 unserer Satzung ist auf der Mitgliederversammlung zu wählen
    – der Vorsitzende
    – außerplanmäßig: ggf. Wahl des zweiten Vorsitzenden für die verbleibende Amtszeit bis 2021
    – außerplanmäßig: ggf. Wahl des Finanzvorstandes für die verbleibende Amtszeit bis 2021
    – der Vorsitzende Bad
    – der Vorsitzende Schwimmsport
    – der Vorsitzende Wasserballsport
    – der Vorsitzende Tennissport
    – der Vorsitzende Breitensport
    – der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit 

    Gemäß § 20 Abs. 1 unserer Satzung ist ein neuer Kassenprüfer zu wählen.

  7. Festsetzung der Beiträge und laufenden Umlagezahlungen
  8. Beschlussfassung über den vorliegenden Haushaltsplan
  9. Antrag auf Satzungsänderung
    Ergänzung des § 13 als Abs. 2 (neu)
    Der Vorstand darf nicht gleichzeitig ein Angestelltenverhältnis mit dem Verein haben oder anderweitig einer bezahlten Tätigkeit im Verein nachgehen.“
  10. Beschlussfassung über Anträge  

Der Vorstand weist darauf hin, dass Anträge zur Mitgliederversammlung spätestens 2 Wochen vor der Versammlung gemäß § 12 Abs. 3 unserer Satzung schriftlich mit Begründung in der Geschäftsstelle einzureichen sind. Später eingehende Anträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit mit einer 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung bejaht wird. Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung sind unzulässig. 

Der Vorstand weist weiter darauf hin, dass jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist.  

Wuppertal, den 03.06.2020 

gez. Peter Schwafferts 
-Vorsitzender- 

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Von 2001 bis 2020 war ich als Vorstand Bad für die Belange des Alfred-Panke-Bades, das Badpersonal und die technischen Anlagen verantwortlich. Darüber hinaus unterstütze ich den aktuellen Vorstand in administrativen Tätigkeiten und betreue den Internetauftritt der Wasserfreunde.