Gut zu wissen: Spenden bis 300 Euro können besonders unkompliziert von der Steuer abgesetzt werden. Hier reicht ein sogenannter „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel der von der Bank abgestempelte Einzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking. Wichtig: Auch in diesem Fall gilt seit 2018 aber die Belegvorhaltepflicht. Der Nachweis muss also nicht direkt der Steuererklärung beigelegt, aber aufbewahrt werden. Wir sind euch dankbar, wenn Ihr diese Möglichkeit nutzt und auch euren Sponsor*innen davon erzählt, damit uns die Bearbeitung der vielen, vielen tollen Spenden erleichtert wird. Spenden lohnt sich!