Durch die weiteren Lockerungen des Landes NRW in der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) und den konkreten Vorgaben für Freibäder ist eine Anpassung unseres Hygiene- und Sicherheitskonzeptes möglich und erforderlich.
Die gute Nachricht zuerst. Ab dem 2. Juni 2020 sind Duschen und Umkleiden mit Einschränkungen wieder geöffnet.
Es gelten die folgenden Bestimmungen ergänzend zur Badordnung:
- Der Zutritt zum Eigenbad ist ausschließlich über die Bendahler Str. möglich. Der obere Zugang bleibt geschlossen.
- Um Infektionsketten nachverfolgen zu können ist der Zutritt nur mit persönlicher Mitgliedskarte möglich und muss zwingend durch das Drehkreuz erfolgen.
- Sollte es beim Zutritt zu Warteschlangen kommen, halten Sie bitte Abstand und warten an den jeweiligen Markierungen.
- Beim Betreten und Verlassen des Bades ist im Kassenbereich einen Mund- und Nasenschutz zu tragen!
- Die Hände sind beim Betreten des Bades über bereitgestellte Spender zu desinfizieren.
- Beim Verlassen des Bades über einen gesonderten Ausgang muss ebenfalls die Mitgliedskarte vor den Kartenleser gehalten werden. Dabei werden Datum und Uhrzeit von "Kommen" und "Gehen" für vier Wochen gespeichert.
- Die maximale Anzahl der Personen auf dem Freibadgelände wird auf 320 Personen begrenzt.
- Die Gästeregelung wird ausgesetzt. Das Mitbringen von Nicht-Mitgliedern als Gast ist nicht möglich!
- Im Becken werden Doppelbahnen gespannt. Es gelten besondere Abstands- und Schwimmregeln auch im Wasser. Bitte beachtet die Aushänge.
- Im Schwimmerbecken gilt folgende Regelung. Pro Doppelbahn sind im Schwimmbetrieb 16 Personen zugelassen. Zwischen den Schwimmern ist hintereinander ein Abstand von 3m zu halten. Es wird im Kreis geschwommen. Bei Entgegenkommen ist ein Abstand von 2m einzuhalten.
- Die Bahnen 1 und 2 stehen zum freien Schwimmen und Spielen zur Verfügung. Auch hier ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Der Bereich des Kinderbeckens darf von maximal 15 Personen, davon 10 Personen im Wasser genutzt werden.
- Die Nutzung von Wasserspielzeug wie Schwimmtieren und Luftmatratzen ist nicht möglich!
- Die Duschen und Umkleiden sind ab 2. Juni 2020 geöffnet! Es dürfen maximal 2 Personen gleichzeitig Duschen. Der Umkleidebereich darf maximal von 4 Personen gleichzeitig benutzt werden. Auch hier gilt der Mindestabstand von 1,5 m. Der Umkleidebereich darf nur mit Mund- und Nasenabdeckung betreten werden. Die Fenster in den Duschen müssen für eine bessere Luftzirkulation geöffnet bleiben.
- Duscht bitte nach wie vor und nach Möglichkeit vor und nach dem Schwimmen zu Hause.
- Die Toiletten dürfen von maximal zwei Personen nur unter Verwendung einer Mund- und Nasenabdeckung betreten werden.
- Es findet in der Mittagszeit eine zweite Desinfektionsreinigung der Duschen und sanitären Anlagen statt. In dieser Zeit werden die Räume jeweils kurzfristig gesperrt! Unterstützt das Reinigungspersonal und verlasst die Räume zügig und wartet bitte bis die Reinigung beendet ist.
- Auch auf den Liegewiesen gilt das Abstandsgebot von 1,5 m. Ab dem 30. Mai 2020 dürfen sich Gruppen von höchstens zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Diese maximale Personenzahl gilt nicht bei Verwandten in gerader Linie oder Personen aus zwei verschiedenen Haushalten. Wichtig: Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen – für den Fall einer Infektion mit dem Coronavirus – für vier Wochen nach dem Zusammentreffen sichergestellt werden kann. Verantwortlich dafür sind die Mitglieder!
Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen des Bades. - Stühle zum Ausleihen für die Liegewiese stehen nicht zur Verfügung.
- Bänke dürfen nur mit untergelegtem Handtuch genutzt werden!
- Es findet kein Verleih von Schwimmbrettern, Taucherbrillen und Wasserspielzeug statt.
- Den Anweisungen der Personals und Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten! Sie üben das Hausrecht aus!
Da wir ständig mit unangekündigten Kontrollen rechnen müssen, hier ein Auszug aus der Corona-Schutzverordnung.
Auszug aus § 18 CoronaSchVO
Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet.
Nach wie vor gilt:
Wir sind mit "Abstand" das schönste Freibad in Wuppertal!
Vielen Dank für Eurer Verständnis und Eure Unterstützung bei der Einhaltung der Regeln.