Geschäftsordnung

Geschäftsordnung Geschäftsordnung der Wasserfreunde Wuppertal 1883 e. V. Stand: 04/2017

1. Beitragsermäßigungen
Anträge auf Beitragsermäßigung (Schule, Studium, Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr) müssen durch Vorlage einer Bescheinigung bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres bei der Geschäftsstelle der Wasserfreunde eingegangen sein. Später eingehende Bescheinigungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

2. Ablauf von Beitragsermäßigungen
Für alle Einzelmitglieder, die im laufenden Geschäftsjahr 19 Jahre alt werden, wird der Beitrag für ein reguläres, erwachsenes Einzelmitglied fällig, wenn kein fristgemäßer Antrag auf Beitragsermäßigung vorgelegt wird. Ebenso fallen alle Familienmitglieder, die im laufenden Geschäftsjahr 29. Jahre alt werden aus dem Familienbeitrag. Auch für sie wird der Beitrag für ein reguläres, erwachsenes Einzelmitglied fällig.

3. Rücklastschriften und Mahnungen
Kosten, die durch Rückbuchungen und Mahnungen entstehen, müssen von den Mitgliedern getragen werden.

4. Beitragseinzug
(a) Der Beitrag wird ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Der Einzug erfolgt jährlich am 25.02. bei jährlicher Zahlungsweise bzw. zum 01.01. und 01.07. bei halbjährlicher Zahlungsweise. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag verschiebt sich der Beitragseinzug auf den nächsten Werktag. Der erstmalige Einzug des Beitrages wird mindestens 5 Tage vorher schriftlich angekündigt.
(b) Bei Nicht-Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 10,- EUR pro Rechnung.

5. Mitgliedskarte – Foto
Im Falle des verschuldeten Verlustes oder eines von Ihnen oder dem vertraglichen Nutzer verschuldeten Defekts der Karte kostet eine neue Mitgliedskarte 10,– Euro. Der Verlust der Mitgliedskarte oder der Defekt ist der Geschäftsstelle des Vereins unverzüglich anzuzeigen. Um einem Missbrauch Ihrer Mitgliedskarte vorzubeugen, führen wir Eingangskontrollen durch. Beim Anfertigen der Karte wird ein Lichtbild von Ihnen in der Verwaltungssoftware hinterlegt. Die Identifikation erfolgt automatisch über Ihr hinterlegtes Bild ggf. auch durch persönliche Identifikation durch einen amtlichen Ausweis. Die Mitgliedskarte bleibt Eigentum der Wasserfreunde Wuppertal e. V. und ist nach Beendigung der Mitgliedschaft zurückzugeben.

5.1 Verbot der Weitergabe der Mitgliedskarte
Die Mitgliedschaft bei den Wasserfreunden Wuppertal ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Die Nutzung der Karte und damit das Betreten des Alfred-Panke-Bades ist nur dem Mitglied höchstpersönlich gestattet. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Mitgliedskarte ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 220,- EUR. Den Wasserfreunden Wuppertal bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

6. Kündigung
Kündigungen können zum 31.12. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist ausgesprochen werden.

7. Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Kosten, die dem Verein dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

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